Urteil vom Landgericht Köln - 19 O 49/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 401,86 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2017 sowie 525,58 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteile, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6500 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 22.12.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche zukünftig entstehende Schäden aus dem Unfall vom 00.00.00 in J/ Niederlande zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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