Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 53/19

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.01.2019, 267 C 148/18 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 85,32 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 30% und die Beklagte zu 70%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 42% und die Beklagte zu 58%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen