Beschluss vom Landgericht Köln - 29 S 158/22

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg (150 C 2/22) vom 12.09.2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.


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