Beschluss vom Landgericht Köln - 19 O 229/21

Tenor

1.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO).

2.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 17.05.2023:              6.000,00 EUR

danach:              Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten


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