Beschluss vom Landgericht Köln - 104 Ks 76/23

Tenor

Auf die Erinnerung der Rechtsanwältin Z. wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 12.06.2024 (104 Ks 76/23) abgeändert.

Die der Rechtsanwältin Z. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf weitere 488,44 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Erinnerung ist kostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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