Beschluss vom Landgericht Köln - 6 S 117/25

Tenor

wird der Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin vom 15.08.2025 zurückgewiesen.

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).


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