Beschluss vom Landgericht Krefeld - 6 T 250/92

Tenor

Auf die Beschwerde des Betreuers wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 10. August 1992 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde die Vergütung des Betreuers für den Zeitraum vom 1.3.1991 bis zum 28.2.1992 auf insgesamt

1.035,12 DM

einschließlich Mehrwertsteuer festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 86,64 DM


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