Urteil vom Landgericht Krefeld - 3 O 271/99

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 267,77 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 18.07.2001 zu zahlen. In Höhe eines Betrages von 5.530,35 EUR wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

3. Das Teilurteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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