Urteil vom Landgericht Krefeld - 1 S 79/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsge-richts Krefeld vom 01.09.2006 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert wird für Berufungsinstanz: € 900,00


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