Urteil vom Landgericht Krefeld - 2 S 28/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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