Urteil vom Landgericht Krefeld - 1 S 117/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 28.08.2008 abgeändert und der Beklagter verur-teilt, an den Kläger € 4.000,00 nebst Zinsen in Höhe von € 307,80 für den Zeitraum 31.03.2006 bis 09.08.2007 sowie Zin-sen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz aus € 4.000,00 seit dem 10.08.2007 sowie vorgerichtli-che Anwaltskosten in Höhe von € 338,50 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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