Urteil vom Landgericht Krefeld - 1 S 126/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 11.9.2009 wie folgt abgeändert:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Krefeld vom 1.4.2009 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird in dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.


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