Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 35/10

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden des Beschwerdeführers vom 18.12.2009 und vom 12.02.2010 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Nettetal vom 09.12.2009 und vom 29.01.2010 aufgehoben und der Antrag des Beschwerdegegners vom 06.11.2009 zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdegegner.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 485,12 €.


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