Urteil vom Landgericht Krefeld - 1 S 46/10

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 08.04.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.360,55 € nebst Zin-sen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 16.08.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden den Klä-gern zu 33,5 % und der Beklagten zu 66,5 % auferlegt; hiervon ausgenommen sind die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Oranienburg entstandenen Mehrkosten, die die Kläger zu tragen haben. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden den Klägern zu 32,1 % und der Beklagten zu 67,9 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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