Teil-Versäumnis- und Urteil vom Landgericht Krefeld - 5 O 483/12

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.324,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.023,16 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 18 % und der Beklagte 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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