Urteil vom Landgericht Krefeld - 5 O 51/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 380.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.09.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.110,97 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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