Urteil vom Landgericht Krefeld - 2 O 170/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.164,08 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.07.2006 zu zahlen.

Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des selbstständigen Beweisverfahrens Landgericht Krefeld 3 OH 13/08 tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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