Urteil vom Landgericht Krefeld - 5 O 13/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.867,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu einem Anteil von 80 % und dem Beklagten zu einem Anteil von 20 % auferlegt.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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