Urteil vom Landgericht Magdeburg (4. Kammer für Handelssachen) - 36 O 72/23 (016)

Orientierungssatz

Ein Zahlungsempfänger darf gegenüber Verbrauchern keine Entgelte für die Nutzung von Debit- und bestimmten Kreditkarten verlangen. Dies soll das im BGB enthaltene Verbot der Erhebung von Zahlungsentgelten sicherstellen. Ein solches Entgeltverlangen kommt bereits dadurch zum Ausdruck, dass ein Unternehmen das Entgelt für die Kartenzahlung auf eine dem Verbraucher präsentierte Rechnung setzt. 


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