Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 517/03

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des amtsgerichtlichen Be-schlusses vom 5. September 2003 sind aufgrund des Be-schlusses des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt vom 14. März 2003 von dem Kläger an Kosten 1.161,16 EUR ? in Buchstaben: eintausendeinhunderteinundsechzig Euro und 16 Cent ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 28. März 2003 an die Beklagten zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 129,46 EUR.


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