Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 2 O 36/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Fahrzeugbrief zu dem Pkw der Marke Ford, Typ Transit, Fahrgestell-Nr. WFOVXXGBFV XXX, erstmals zugelassen mit dem Kennzeichen DO-XXXXX von der Stadt Dort-mund auf die Firma xxx GmbH, im Original an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Si-cherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 €, die auch durch Bankbürgschaft erbracht werden kann.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.