Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 445/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung des Be-treuers für seine Tätigkeit in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 12. August 2005 wird auf insgesamt 123,20 € festge-setzt.

Im Übrigen wird der Vergütungsantrag des Betreuers vom 24. August 2005 zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 154,00 €.


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