Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 42/06

Tenor

In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Mönchen-gladbach vom 11. Januar 2006 wird die aus der Landeskasse zu bezahlende Vergütung der Beteiligten zu 1) für die Tätigkeit in der Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 22. Oktober 2005 auf 274,70 € festgesetzt.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 37,89 €.


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