Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 332/05

Tenor

In Abänderung des angefochtenen Beschlusses und unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages wird der dem Schuldner zustehende monatliche pfändungsfreie Betrag aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 22.6.2005 für die Zeit ab dem 1.10.2005 auf 842,00 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Gläubiger zu 80 % und der Schuldner zu 20 %.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Den Gläubigern wird für das Beschwerdeverfahren unter Bei-ordnung von Rechtsanwältin S. in Erkelenz Prozesskostenhilfe bewilligt.

Dem Schuldner wird für das Beschwerdeverfahren unter Bei-ordnung von Rechtsanwalt N. in Erkelenz Prozesskostenhilfe bewilligt.

Beschwerdewert: 1.836,00 €.


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