Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 16/07

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 11.09.2006 wird teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Viersen vom 21.07.2006 sind von der Antragsgegnerin 593,44 € nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.08.2006 an die An-tragsteller zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller als Ge-samtschuldner zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 503,43 €


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