Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 70/07

Tenor

1.

Auf die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 11. und 12. wird der Beschluss des Amtsge-richts Mönchengladbach vom 17.11.2006 abgeändert.

Der in der Gläubigerversammlung vom 19.10.2006 gewählte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt wird unter gleichzeitiger Abberufung von Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt.

2.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 13. wird auf seine Kosten verworfen.

Beschwerdewert: 30.000,00 €.


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