Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 1 O 170/03

Tenor

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.081,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Juni 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 65 % der Kläger und zu 35 % die Beklagte.

Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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