Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 5 S 64/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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