Anerkenntnisurteil vom Landgericht Mönchengladbach - 5 T 235/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss vom 26. Juni 2013 wird wie folgt   

a b g e Ġn d e r t :

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 12. April 2013 gegen den Kostenansatz des Obergerichtsvollziehers L wird

z u r ü c k g e w i e s e n .

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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