Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Mönchengladbach - 2 S 77/13

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 27. Mai 2013 ergangene Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach (Az. 36 C 185/13) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 64,17 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 90 Prozent und die Beklagte zu 10 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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