Versäumnisurteil vom Landgericht Mühlhausen (1. Zivilkammer) - 1 S 68/17

Verfahrensgang

vorgehend AG Sondershausen, 30. März 2017, 4 C 11/17, Urteil

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilversäumnis- und Endurteil des Amtsgerichts Sondershausen vom 30. März 2017 - Az.: 4 C 11/17 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 446,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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