Vfg vom Landgericht München II - 1 J KLs 28 Js 12509/19 jug

Tenor

Die Sicherungsverfügung der Vorsitzenden der ersten Jugendkammer vom 25.03.2020 wird in Ziffer I. f) dahingehend geändert, dass insgesamt für die Öffentlichkeit drei Plätze zur Verfügung stehen.

Gründe

Versehentlich wurden vier Plätze angegeben. Bei dem in der Verfügung vom 25.03.2020 angeordneten Sicherheitsabstand von 2 Metern verbleiben für die Öffentlichkeit jedoch nur drei Plätze.

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