Urteil vom Landgericht Münster - 10 O 549/97

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

an die K1ägerin 129.247,47 {einhundertneunundzwanzigtausendzweihundertsiebenundvierzig

47/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 15.12.1997 zu zahlen.

 

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet

sind, als Gesamtschuldner der Klägerin künftig aus

dem Berufsunfall des Herrn M vom

24. Januar 1992 entstehende Schäden zu ersetzen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten

als Gesamtschuldner.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.

 

Die Sicherheitsleistung darf auch durch unbefristete

und unbedingte Selbstschuldnerische Bürgschaft einer

im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll oder

Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse

erbracht werden.


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