Urteil vom Landgericht Münster - 8 S 425/03 LG Münster, 8 C 2951/03 AG Münster

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. November 2003

verkündete Urteil des Amtsgerichts N wird auf Kosten der

Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor des

amtsgerichtlichen Urteils wie folgt abgeändert wird:

Es wird festgestellt, daß der Kläger von seiner Verpflichtung zur

Durchführung der Schneebeseitigung und des Streudienstes vor

dem Haus I1. 43 in #### N frei geworden ist.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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