Urteil vom Landgericht Münster - 4 O 574/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.281,42 € nebst Zinsen in

Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

19.11.2003 zu zahlen.

              Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung gemäß § 108 ZPO in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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