Beschluss vom Landgericht Münster - 016 O 565/02
Tenor
Wird der Tenor des Urteils vom 20.02.2004 auf Antrag des Klägers vom 04.01.2005 nach Anhörung des Beklagten wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es nunmehr heißt:
„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.646,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 29.06.2002 zu zahlen.“ (…)
1
016 O 565/02
2Beschluss
3Wird der Tenor des Urteils vom 20.02.2004 auf Antrag des Klägers vom 04.01.2005 nach Anhörung des Beklagten wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es nunmehr heißt:
4„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.646,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 29.06.2002 zu zahlen.“ (…)
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
This content does not contain any references.