Urteil vom Landgericht Münster - 12 O 484/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 82.166,73 EUR (in Worten: zweiundachtzigtausendeinhundertsechsundsechzig 73/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus ei-nem Betrag in Höhe von 60.894,86 EUR seit dem 22.09.2005 und aus einem Betrag in Höhe von 21.271,87 EUR seit dem 22.12.2005 zu zah-len.

Wegen des weiteren Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird festgesetzt auf 82.166,73 EUR.

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