Urteil vom Landgericht Münster - 10 O 179 / 03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 67.468,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2002 zu zahlen.

Im übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40 % und

die Beklagte 60 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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