Urteil vom Landgericht Münster - 14 O 491/05

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 6. Februar 2007 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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