Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 90/07

Tenor

Die angefochtene Kostenrechnung wird dahin abgeändert, dass der Notar für seine Urkunde mit der UR.-Nr. ##### einen Gesamtbetrag von 221,33 € fordern kann.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Wert: 59,16 €


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