Urteil vom Landgericht Münster - 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.

Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil aufgehoben.

Der Angeklagte wird insgesamt freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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