Urteil vom Landgericht Münster - 2 O 268/06

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 201.237,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2005 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner den Gebührenanspruch der Rechtsanwälte X & Partner, D-Allee, #### E in Höhe des Betrages von 2.266,64 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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