Urteil vom Landgericht Münster - 9 S 242/07 LG Münster, 3 C 39/07 AG Ahlen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts B vom 22.11.2007 wie folgt abgeändert:

Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.160,24€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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