Urteil vom Landgericht Münster - 015 O 461/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.343,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages.


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