Urteil vom Landgericht Münster - 6 S 59/08 LG Münster = 16 C 61/07 AG Ahaus

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Mai 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts B (Az: 16 C 61/07) abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 776,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach dem DÜG seit dem 15. März 2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.