Urteil vom Landgericht Münster - 014 O 512/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage der Beklagten wird festgestellt, dass dem Kläger auch ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung von 50.678,34 € nicht zusteht.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.


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