Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 98/08

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Die dem Beteiligten zu 1 zu gewährende Entschädigung wird auf insgesamt 1.638,94 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht

erstattet.


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