Urteil vom Landgericht Münster - 025 O 149/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klage in der Hauptsache erledigt ist.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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