Urteil vom Landgericht Münster - 08 O 378/08

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger 1.025,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Widerklage (22.01.2009) zu zahlen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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