Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 106/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf den Antrag vom 21. Januar 2009 wird dem Beteiligten zu 1) Prozesskostenhilfe für das Betreuungsverfahren bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwalt LL in U.

Die Festsetzung von Ratenzahlungen entfällt.


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